Laborwaagen
Die GAKO® Direkt GmbH bietet Ihnen eine große Auswahl an qualitativ hochwertigen Laborwaagen. Von der günstigen Einsteiger-Präzisionswaage bis hin zu eichfähigen Halbmikro-Analysenwaagen.
Kalibrieren
Die Richtigkeit einer Waage oder eines Prüfgewichtes wird durch eine Kalibrierung (genaue Messung) festgestellt und im Kalibrierschein schriftlich bestätigt. Damit hat der Anwender die Gewähr, dass er im Rahmen der angegebenen Toleranzen richtig misst.
Bei KERN® werden alle Kalibrierungen nach den internationalen Regeln des DKD (= Deutscher Kalibrierdienst) vorgenommen.
Die Kalibrierung ist sinngemäß eine nichtstaatliche "Eichung" für alle Bereiche die nicht der amtlichen Eichung unterliegen.
Ein nach ISO 9000ff zertifzierter Betrieb verpflichtet sich im Rahmen der Prüfmittel-Überwachung seines Qualitätsmanagement-Systems (ISO 9000, QS 9000, GLP, GLM), alle seine Messmittel periodisch auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für seine Wägetechnik.
Das Basiswissen zum Kalibrieren:
Weitere Fachbegriffe rund um die Wägetechnik finden Sie auch in unserer alphabetisch sortierten Wägetechnik-Übersicht.
Ausführliche Informationen rund um das Kalibrieren finden Sie unter www.kalibrieren.de.
- DKD-Kalibrierscheine für elektronische Waagen. Am besten mit dem Neugerät gleich mitbestellen.
- Der Kalibrierschein ist international gültig und in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch verfügbar.
Eichen
Die Eichung von Waagen ist vom Staat in solchen Bereichen vorgeschrieben in denen Verbraucherschutz und ein fairer Wettbewerb von besonderer Bedeutung sind.
Eichen kann man, im Gegensatz zum Kalibrieren, nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung "eichfähig" sind.
Die amtliche Eichung von Waagen schreibt der Gesetzgeber zwingend vor:
- Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Zu amtlichen Zwecken.
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Jede geeichte Waage trägt das runde Eichsiegel auf dem die Eichgültigkeitsdauer vermerkt ist.
Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht und wird von den regionalen staatlichen Eichämtern vorgenommen.